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Betreibungsauskunft

Auskunft über sich selber

Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen persönlich am Schalter des Betreibungsamtes Einsiedeln während den Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn

der Gesuchsteller

  • seinen Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell oder 8847 Egg) hat.

  • einen gültigen amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.

  • die Gebühren von Fr. 17.00 bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).

Auskunft über den Ehepartner

Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen von einem Ehepartner am Schalter des Betreibungsamt Einsiedeln während den Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn

der andere Ehepartner

 

  • seinen Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell oder 8847 Egg) hat.

und der Abholer

  • einen gültigen amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt (keine Vollmacht nötig)

  • die Gebühren von Fr. 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).

Auskunft über die eigene Firma

Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen von einer berechtigten Person (gemäss aktuellem Handelsregisterauszug) der Firma am Schalter des Betreibungsamt Einsiedeln während den Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn

die Firma 

 

  • ihren Sitz gemäss Handelsregister im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell oder 8847 Egg) hat.

und die berechtigte Person

  • einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegt.

  • einen gültigen amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.

  • die Gebühren von Fr. 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).

Auskunft über eine andere Person oder Firma 

Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen von einer Drittperson am Schalter des Betreibungsamt Einsiedeln während den Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn

die andere Person oder Firma 

 

  • seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell oder 8847 Egg) hat.

und der Gesuchsteller

  • einen Interessennachweises gemäss Art. 8 SchKG (z.b. unterschriebene Bestellung, Lieferschein, Vertrag des Kunden, unterschriebener Kreditantrag etc.) vorlegt.

  • einen gültigen amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.

  • die Gebühren von Fr. 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).

Auskunft an eine Drittperson mit Vollmacht

Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich von der bevollmächtigten handlungsfähigen Person unter nachfolgenden Bedingungen am Schalter des Betreibungsamt Einsiedeln während den Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn

der Vollmachtgeber 

 

  • seinen Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell oder 8847 Egg) hat.

und der Bevollmächtigte

  • einen gültigen amtlichen Ausweises (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) von der bevollmächtigten Person vorlegt.

  • die Gebühren von Fr. 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).

KEINE Auskunft

Keine Auskunft vom Betreibungsamt Einsiedeln wird erteilt, wenn

  • die Anfrage telefonisch erfolgt.

  • eine zugrunde liegende Bestellung telefonisch erfolgte.

  • lediglich ein wirtschaftlicher Wettbewerb mit einem Betroffenen vorliegt.

  • die Information auf Vorrat erfolgt (kein gegenwärtiges interesse).

  • Eheleute gerichtlich getrennt sind ohne Scheidungsurteil.

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