Betreibungsamt Einsiedeln
Betreibungsauskunft
Sie möchten eine Auskunft aus dem Betreibungsregister? Das Betreibungsamt Einsiedeln erteilt Ihnen diese auf Anfrage: für Sie selbst, Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner, Ihre eigene Firma oder Dritte. Die jeweils geltenden Bedingungen finden Sie nachfolgend.
Selbstauskunft für Privatpersonen
Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen persönlich am Schalter des Betreibungsamtes Einsiedeln während der Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn der Gesuchsteller
- seinen Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell, 8847 Egg) oder in 8849 Alpthal hat.
- einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.
- die Gebühren von CHF 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).
Auskunft über die Ehepartnerin / den Ehepartner
Der Betreibungsregisterauszug über die Ehepartnerin bzw. den Ehepartner kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen am Schalter des Betreibungsamtes Einsiedeln während der Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn
die Ehepartnerin bzw. der Ehepartner
- ihren bzw. seinen Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell, 8847 Egg) oder in 8849 Alpthal hat
und die abholende Person
- einen gültigen amtlichen Ausweis der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt (keine Vollmacht nötig).
- die Gebühren von CHF 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).
Selbstauskunft für Firmen
Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen von einer berechtigten Person der Firma (gemäss aktuellem Handelsregisterauszug) am Schalter des Betreibungsamtes Einsiedeln während der Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn
die Firma
- ihren Sitz gemäss Handelsregister im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell, 8847 Egg) oder in 8849 Alpthal hat
und die berechtigte Person
- einen aktuellen Handelsregisterauszug vorlegt.
- einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.
- die Gebühren von CHF 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).
Auskunft über eine andere Person oder Firma
Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich unter nachfolgenden Bedingungen von einer Drittperson am Schalter des Betreibungsamtes Einsiedeln während der Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn
die andere Person oder Firma
- ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell, 8847 Egg) oder in 8849 Alpthal hat
und der Gesuchsteller
- einen Interessennachweis gemäss Art. 8a SchKG (z.B. unterschriebene Bestellung, Lieferschein, Vertrag des Kunden, unterschriebener Kreditantrag etc.) vorlegt.
- einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.
- die Gebühren von CHF 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).
Auskunft an eine Drittperson mit Vollmacht
Der Betreibungsregisterauszug kann grundsätzlich von der bevollmächtigten handlungsfähigen Person unter nachfolgenden Bedingungen am Schalter des Betreibungsamtes Einsiedeln während der Öffnungszeiten abgeholt werden, wenn
der Vollmachtgeber
- seinen Wohnsitz im Bezirk Einsiedeln (8836 Bennau, 8840 Einsiedeln, 8840 Trachslau, 8841 Gross, 8844 Euthal, 8846 Willerzell, 8847 Egg) oder in 8849 Alpthal hat
und der Bevollmächtigte
- eine schriftliche und gültige Vollmacht vorlegt.
- einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis) vorlegt.
- die Gebühren von CHF 17.00 in bar bezahlt (keine Kartenzahlung möglich).
Wichtig zu wissen
Auskunft ist nicht in jedem Fall möglich
Keine Auskunft vom Betreibungsamt Einsiedeln wird erteilt, wenn
- die Anfrage telefonisch erfolgt.
- eine zugrunde liegende Bestellung telefonisch erfolgt.
- lediglich ein wirtschaftlicher Wettbewerb mit einem Betroffenen vorliegt.
- die Anfrage auf Vorrat erfolgt (d. h. kein gegenwärtiges Interesse besteht).
- die Eheleute ohne Scheidungsurteil gerichtlich getrennt sind.